2. Öffentliche Planauflage
Gesamtrevision der Ortsplanung Subingen
Gestützt auf §15 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sowie dem Beschluss des Gemeinderates vom 7. November 2024 findet die öffentliche Planauflage der Anpassungen der Gesamtrevision der Ortsplanung der Einwohnergemeinde Subingen
mit folgenden Akten statt:
Orientierend kann zudem eingesehen werden:
Auflagefrist: 30. Januar 2025 bis 3. März 2025
Auflageort: Gemeindeverwaltung Subingen während den Öffnungszeiten.
Gleichzeitig können die Unterlagen auf der Webseite der Gemeinde www.subingen.ch eingesehen werden.
Rechtsmittel:
Während der Auflagefrist kann zu den Auflageakten beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden.
Allfällige Einsprachen müssen schriftlich und begründet eingereicht werden.
Gemeinderat