Den nachfolgenden Seiten können Sie die verschiedenen Entsorgungsmöglichkeiten entnehmen.

Die einzelnen Daten können ebenfalls dem Dorfkalender 2023 / Dorfkalender_2024 entnommen werden, welcher jedes Jahr im Dezember an alle Haushaltungen verteilt wird.

Artikel aus der Handelszeitung zu Abfall-Mythen

Sammelstelle Gewerbestrasse
 
 
 

Altglas

Für die Altglasentsorgung steht eine Mulde an der Gewerbestrasse zur Verfügung.
 

Altöl

Für die Altölentsorgung steht eine Mulde an der Gewerbestrasse zur Verfügung.
 

Altpapier

Die Altpapiersammlung findet an folgenden Daten statt:
- Freitag, 19. Januar 2024
- Freitag, 3. Mai 2024
- Freitag, 23. August 2024
- Freitag, 8. November 2024

Bitte Papier gebündelt am Sammlungstag vor 07.00 Uhr an der Strasse zum Abholen bereitstellen. Mitgenommen wird nur gebündeltes Altpapier - kein Karton!
Bitte machen Sie nicht zu grosse Bündel.
Papier in Tragtaschen, Säcken oder Schachteln wird wegen der Gefahr der Durchmischung mit Kehricht nicht mitgenommen.
 

Aluminium

Für die Aluminiumentsorgung steht eine Mulde an der Gewerbestrasse zur Verfügung.
 

Bauschutt

Jeden Mittwoch von 17.00 bis 18.00 Uhr
Jeden letzten Samstag im Monat von 11.00 bis 12.00 Uhr

Für die Entsorgung des Bauschutts steht die Mulde an der Gewerbestrasse zur Verfügung.
Zugelassen sind kleine Mengen (max. 2 Karetten oder 120 Liter):
♦ Alle Arten von Leichteisen / Metalle / Aluminium
♦ Keramik   
♦ Tonprodukte
♦ Eternit
♦ Asbestzement
♦ Betonabbruch
♦ Naturbelassener (Bau)Schutt
Nicht zugelassenes Material oder Mengen über 1 m3 werden 
zurückgewiesen oder auf Kosten der Anlieferer, entsprechend 
den gesetzlichen Vorschriften, entsorgt.
 

Clean Up Day
Der Clean Up Day "Die Schweiz räumt auf" findet am Freitag, 13. und Samstag, 14. September 2024 statt.
Nähere Angaben unter igsu.ch
 

Elektroabfälle

Alte Geräte sind grundsätzlich beim Kauf von neuen Geräten zurückzugeben.
Des weiteren können die Geräte bei SWICO-Sammelstellen abgegeben werden. Die Standorte dieser Abgabestellen können Sie folgender Website entnehmen:  SWICO-Sammelstellen
 

Grünabfuhr

Die Grünabfuhr erfolgt mit untenstehenden Ausnahmen jeweils wöchentlich am Montag.

Ausnahmen:
In den Monaten Januar / Februar und ab 18. November erfolgt die Grünabfuhr nur alle 14 Tage:
- Montag, 27. November 2023
- Montag, 11. Dezember 2023
- Montag, 08. Januar 2024
- Montag, 22. Januar 2024
- Montag, 05. Februar 2024
- Montag, 19. Februar 2024
- Montag, 04. März 2024
Die Grünabfuhren vom Ostermontag, 1. April 2024 und Pfingstmontag, 20. Mai 2024 werden auf den nachfolgenden Mittwoch verschoben.
- Montag, 18. November 2024
- Montag, 02. Dezember 2024
- Montag, 16. Dezember 2024

Für die Grünabfuhr sind die speziellen Grüncontainer zu verwenden. Es können aber auch offene Gebinde - keine Säcke - bereitgestellt werden.
   
Zugelassen ist nur Grünmaterial, das kompostiert werden kann.
  Annahmeliste     Sperrliste
  • Äste und Baumschnitt 
  • Stauden
  • Heckenschnitt
  • Rasenschnitt
  • Gras / Heu
  • Schilf
  • Unkraut ohne Blacken, Winden, Disteln
  • Laub
  • Schnittblumen und Topfpflanzen
  • Pflanzliche Gartenabfälle
  • Rüstabfälle von Gemüse
  • Eierschalen
  • Kaffee- und Teesatz inkl. Filter
  • Mist (Pferde, Rinder- und Kaninchenmist)
  • Einzelne Wurzelstöcke bis 250mm Durchmesser ohne Erde
  • Speisereste
  • Steine / Schutt
  • Bauholz
  • Blacken, Winden, Disteln
  • Textilien
  • Mineralöl / Speiseöl
  • Batterien
  • Spritzmittel
  • Kannen und Kanister aller Art
  • allgemeines Wischgut
  • Schlamm aus Strassenschächten
  • Staubsaugersäcke und Inhalt
  • Kunststoffe / Blumenschalen
  • Altpapier / Papiersäcke
  • Asche
  • Metalle, Drähte
  • Katzenstreu / Hundekot

Häckseldienst

Die Gemeinde bietet keinen Häckseldienst mehr an.
Bitte beauftragen Sie im Bedarfsfall Ihre Gartenbaufirma.

Hauskehricht

Jeweils Dienstags ab 06.30 Uhr

Die Abfälle dürfen frühestens am Morgen des Abfuhrtages an den Strassen- bezw. Trottoirrand gestellt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass sie weder Fussgänger noch den Verkehr beeinträchtigen. Bei grösseren Ueberbauungen und Mehrfamilienhäusern kann die Umweltschutzkommission die Verwendung von Containern als Kehrichtsammelbehältnisse sowie Grüncontainer für die Grünabfuhr in genügender Anzahl vorschreiben.

Pro Abfuhrtag werden pro Verursacher maximal 150 kg Sperrgut mitgenommen.

Handelsübliche graue Container mit einem Fassungsvermögen von 240 Litern oder 800 Litern sind, sowie sie unmittelbar als Kehrichtbehältnisse dienen, pro Leerung mit einem 240 Liter bzw. 800 Liter Containerband zu versehen, andernfalls dürfen sie nur mit offiziellen KEBAG-Säcken oder privaten Gebinden mit den entsprechenden Gebührenmarken gefüllt werden.

Es werden die offiziellen KEBAG-Säcke oder private Gebinde, die mit einer Bündel- oder Sperrgutmarke versehen sind, entsorgt. Diese dürfen ein Fassungsvermögen von bis zu 110 Liter, ein Höchstgewicht von 20 kg und eine Höchstlänge von 150 cm aufweisen.

Der Vertrieb der KEBAG-Säcke, Bündelmarken sowie Sperrgutmarken und Containerbänder erfolgt durch die KEBAG über private Verkaufsstellen.
Siedlungsabfälle, die nicht gemäss diesen Vorschriften oder in nicht technisch einwandfreien und sauberen Gebinden bereitstehen, werden von der Kehrichtabfuhr nicht mitgenommen.

Hinzu kommt folgende Abfallgebühr (Grundgebühr pro Jahr):
 
Einpersonenhaushalt CHF 180.00
Untermieter CHF 180.00
Kleingewerbe (ohne Container) CHF 180.00
Familien und eheähnliche Gemeinschaften
(Die Gebühr wird bei eheähnlichen Gemeinschaften je zur Hälfte beiden Parteien in Rechnung gestellt)
CHF 240.00
Wohngemeinschaften                   CHF 180.00  pro Person
CHF 240.00  pro Paar / Familie
Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe CHF 450.00  pro Container

Karton ab 1.1.2024

Der Karton kann während den Öffnungszeiten bei der Sammelstelle Gewerbestrasse abgegeben werden. 
Es wird keine Strassensammlung mehr durchgeführt.
 

Kleider und Schuhe

Es wird keine Kleider- und Schuhsammlung mehr angeboten. Bitte den Sammelbehälter an der Gewerbestrasse benutzen.
 
Kunststoff (Haushalt) ab 1.1.2024
Kunststoff kann in kostenpflichtigen Säcken, erhältlich in der Landi und auf der Post, während den Öffnungszeiten bei der Sammelstelle Gewerbestrasse abgegeben werden. 
Zulässig sind leere Plastikflaschen von Milchprodukten, Saucen, Essig, Öl, Wasch- und Reinigungsmittel, Duschgels, Shampoos, Cremes, Roll-on und Deos..
Kein: Hartplastik, Verpackungen, Tablettenblister, Kaffee/Teepads,Gummiprodukte, Fotos/Filmkassetten, Spielzeuge, PET.

Nespresso-Kapseln

Für die Entsorgung von Nespresso-Kapseln steht ein Sammelbehälter an der Gewerbestrasse zur Verfügung.

Sondermüll


Bestimmungen zur Abgabe von Sondermüll 

Sonderabfälle können wie folgt entsorgt werden:

Kleingewerbe / Arztpraxen / Industrie usw.:
Bitte erkundigen Sie bei der Almeta Recycling AG, Telefon 032 617 40 40, Email recycling@almeta.ch oder bei einer der unter https://www.abfall.ch/ aufgeführten Firmen.

Private Abgeber:
Bitte benutzen Sie die periodische Gemeindesammlung, welche in unserer Gemeinde durchführt wird. Alternativ stehen Ihnen diverse Recyclingfirmen wie die Almeta Recycling AG, Telefon 032 617 40 40, Email recycling@almeta.ch oder eine der unter https://www.abfall.ch/ aufgeführten Firmen zur Verfügung.
Die nächste Sammlung in Subingen wird am 20. April 2024 von 08.00 bis 09.45 Uhr beim Werkhof, Gewerbestrasse 10c durchgeführt.
Bringen Sie die Stoff, wenn möglich, in der Originalverpackung. Bitte auf keinen Fall zusammenschütten.

In dringenden Fällen wenden sie sich bitte an den Werkhof.

Tierkadaver

Die Tierkadaverstelle (Konfiskatraum) befindet sich im Areal der KEBAG Zuchwil.
Die Sammelstelle ist täglich geöffnet. Bei geschlossenem Haupttor wenden Sie sich bitte via Gegensprechanlage an den Schichtführer der Kebag.
 

Velosammlung

Die diesjährige Velosammlung findet am 23. Oktober 2024 von 14.00 bis 16.00 Uhr beim Werkhof Subingen statt.
 

Weissblech

Für die Weissblechdosenentsorgung steht eine Mulde an der Gewerbestrasse zur Verfügung.