Den nachfolgenden Seiten können Sie die verschiedenen Entsorgungsmöglichkeiten entnehmen.

Die einzelnen Daten können ebenfalls dem Dorfkalender entnommen werden, welcher jedes Jahr im Dezember an alle Haushaltungen verteilt wird.

Artikel aus der Handelszeitung zu Abfall-Mythen

Sammelstelle Gewerbestrasse
 
 
 

Altglas

Für die Altglasentsorgung steht eine Mulde an der Gewerbestrasse zur Verfügung.

Altöl

Für die Altölentsorgung steht eine Mulde an der Gewerbestrasse zur Verfügung.

Altpapier / Papiersammlung

Das Papier muss bis 07:00 Uhr am Strassen- bzw. Trottoirrand bereitgestellt werden. Bitte in kleinen Bündeln, keine Tragtaschen, Säcke oder Schachteln verwenden.

Sammeldaten: 17. Januar / 2. Mai / 22. August / 7. November 2025
Kontakt: Clément Roger & Co., Gewerbestrasse 1, 4556 Aeschi - 079 340 25 18 / clement@besonet.ch

Aluminium- und Weissblechdosen

Alle Arten von Konservendosen aus Weiss- und Stahlblech sowie Alubüchsen. Behälter vor der Abgabe spülen und Papier entfernen.

Bauschutt

Angenommen werden kleine Mengen aus
Privathaushalten (max. 2 Schubkarren oder 120 Liter) Beispiel: Beton, Natursteine, Eternit, Backsteine, Ziegel Keramik und Erdmaterialien
 

Elektrische und elektronische Geräte

Elektrische und elektronische Geräte können überall dort, wo sie verkauft werden, kostenlos zurückgegeben werden – auch ohne einen Neukauf. Darüber hinaus können die Geräte auch an SWICO-Sammelstellen abgegeben werden. Die Standorte dieser Sammelstellen finden Sie auf der Webseite www.swicorecycling.ch.

Grünabfuhr

Was gehört in die Grünabfuhr?
  • Kompostierbare Küchenabfälle: Rüstabfälle, Kaffeesatz, Eierschalen, Gemüsereste etc.
  • Gartenabfälle: Rasenschnitt, Gras, Gartenabraum, Laub, Stauden, Balkon- und Topfpflanzen etc.
  • Schnittgut-Bündel bis 1,2 m Länge und max. 20 kg.
Nicht angenommen werden:
  • Speisereste, nasses, fauliges und stinkendes Material, Kot, Papier, Karton, Schnittgut-Bündel über
    1,2 m oder schwerer als 20 kg.
Für die Grünabfuhr sind spezielle Grüncontainer zu verwenden. Offene Gebinde ohne Säcke können ebenfalls bereitgestellt werden.

Wann erfolgt die Grünabfuhr? Die Grünabfuhr erfolgt jeweils montags.

Ausnahme: In den Monaten Januar und Februar sowie ab dem 8. Dezember 2025 wird die Grünabfuhr nur alle 14 Tage durchgeführt: 6. Januar / 20. Januar / 3. Februar / 17. Februar / 22. Dezember. Die Grünabfuhr an Ostermontag (21. April auf 23. April) und Pfingstmontag (09. Juni auf 11. Juni) wird jeweils auf den darauffolgenden Mittwoch verschoben.

Kontakt: Clément Roger & Co., Gewerbestrasse 1, 4556 Aeschi - 079 340 25 18 / clement@besonet.ch

Häckseldienst

Wenden Sie sich bitte an ein Fachunternehmen.

Haushaltkehricht / Sperrgut

Jeweils Dienstags ab 06.30 Uhr

Die Abfälle dürfen frühestens am Morgen des Abfuhrtages an den Strassen- bezw. Trottoirrand gestellt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass sie weder Fussgänger noch den Verkehr beeinträchtigen. Bei grösseren Ueberbauungen und Mehrfamilienhäusern kann die Umweltschutzkommission die Verwendung von Containern als Kehrichtsammelbehältnisse sowie Grüncontainer für die Grünabfuhr in genügender Anzahl vorschreiben.

Pro Abfuhrtag werden pro Verursacher maximal 150 kg Sperrgut mitgenommen.

Handelsübliche graue Container mit einem Fassungsvermögen von 240 Litern oder 800 Litern sind, sowie sie unmittelbar als Kehrichtbehältnisse dienen, pro Leerung mit einem 240 Liter bzw. 800 Liter Containerband zu versehen, andernfalls dürfen sie nur mit offiziellen KEBAG-Säcken oder privaten Gebinden mit den entsprechenden Gebührenmarken gefüllt werden.

Es werden die offiziellen KEBAG-Säcke oder private Gebinde, die mit einer Bündel- oder Sperrgutmarke versehen sind, entsorgt. Diese dürfen ein Fassungsvermögen von bis zu 110 Liter, ein Höchstgewicht von 20 kg und eine Höchstlänge von 150 cm aufweisen.

Der Vertrieb der KEBAG-Säcke, Bündelmarken sowie Sperrgutmarken und Containerbänder erfolgt durch die KEBAG über private Verkaufsstellen.
Siedlungsabfälle, die nicht gemäss diesen Vorschriften oder in nicht technisch einwandfreien und sauberen Gebinden bereitstehen, werden von der Kehrichtabfuhr nicht mitgenommen.

Hinzu kommt folgende Abfallgebühr (Grundgebühr pro Jahr):
 
Einpersonenhaushalt CHF 180.00
Untermieter CHF 180.00
Kleingewerbe (ohne Container) CHF 180.00
Familien und eheähnliche Gemeinschaften
(Die Gebühr wird bei eheähnlichen Gemeinschaften je zur Hälfte beiden Parteien in Rechnung gestellt)
CHF 240.00
Wohngemeinschaften                   CHF 180.00  pro Person
CHF 240.00  pro Paar / Familie
Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe CHF 450.00  pro Container

Karton

Nur sauberer und unbeschichteter Karton.
Beispiel: Flachkarton, Gemüsekarton, Graukarton, Karton und Kartonschachteln, Packpapier, Papiertragtaschen, Wellpappe

Kleidersammlung

Tragbare, saubere Kleider und Haushaltswäsche, Vorhänge etc. in Sammelsäcke
Haushaltskunststoff
Haushaltskunststoff: Der Kunststoff muss in gebührenpflichtigen Säcken abgegeben werden.

Abgegeben werden dürfen Folien aller Art, Plastikflaschen aller Art, Plastikschalen, Becher, Töpfe und Behälter, Pflegeartikelverpackungen, Getränkekartons (z.B. Tetra Pak), Verpackungen aus Verbundstoffen mit einer dünnen Aluschicht. www.sammelsack.ch

Alu-Kapseln

Kaffeekapseln aus Aluminium.

Sonderabfälle

Die nächste Sammlung in Subingen findet am Samstag, 26. April 2025, von 08:00 bis 09:45 Uhr beim Werkhof, Gewerbestrasse 10c, 4553 Subingen statt.

Die folgenden Stoffe und Materialien werden in kleinen Mengen gebührenfrei angenommen:
  • Farben, Lacke, Lösungsmittel, Verdünner
  • Säuren, Laugen, Leime, Fotochemikalien
  • Quecksilberabfälle (z. B. Thermometer, Fiebermesser)
  • Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Reinigungsmittel u. Ä.
  • Medikamente, Desinfektionsmittel, Kosmetika
  • Stoffe unbekannter Zusammensetzung
Bringen Sie die Stoffe, wenn möglich, in der Originalverpackung. Bitte beachten Sie das entsprechende Flugblatt und das Inserat im Azeiger.

Tierkadaversammelstelle

Tote Tiere ab einem Körpergewicht von 10 kg dürfen nicht beerdigt werden. Sie müssen von Gesetzes wegen in einer Kadaversammelstelle (Konfiskatraum) entsorgt werden. Beim Konfiskatraum handelt es sich um einen gekühlten Raum, der zur Zwischenlagerung von Tierkadavern dient.

Auf dem Areal der kenova/ZASE befindet sich eine solche Sammelstelle. Bitte beachten Sie, dass die toten Tiere durch Sie im Konfiskatraum in die Container gelegt werden müssen und dass keine
Registrierung erfolgt.


Öffnungszeiten
Der Konfiskatraum ist täglich geöffnet (auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen).

Velosammlung

Die Velosammlung findet am Mittwoch, 22. Oktober 2025, von 14:00 bis 16:00 Uhr beim Werkhof, Gewerbestrasse 10c, 4553 Subingen statt.