Altglas Für die Altglasentsorgung steht eine Mulde an der Gewerbestrasse zur Verfügung. |
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Altöl Für die Altölentsorgung steht eine Mulde an der Gewerbestrasse zur Verfügung. |
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Altpapier / Papiersammlung Das Papier muss bis 07:00 Uhr am Strassen- bzw. Trottoirrand bereitgestellt werden. Bitte in kleinen Bündeln, keine Tragtaschen, Säcke oder Schachteln verwenden. Sammeldaten: 17. Januar / 2. Mai / 22. August / 7. November 2025 Kontakt: Clément Roger & Co., Gewerbestrasse 1, 4556 Aeschi - 079 340 25 18 / clement@besonet.ch |
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Aluminium- und Weissblechdosen Alle Arten von Konservendosen aus Weiss- und Stahlblech sowie Alubüchsen. Behälter vor der Abgabe spülen und Papier entfernen. |
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Bauschutt Angenommen werden kleine Mengen aus Privathaushalten (max. 2 Schubkarren oder 120 Liter) Beispiel: Beton, Natursteine, Eternit, Backsteine, Ziegel Keramik und Erdmaterialien |
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Elektrische und elektronische Geräte Elektrische und elektronische Geräte können überall dort, wo sie verkauft werden, kostenlos zurückgegeben werden – auch ohne einen Neukauf. Darüber hinaus können die Geräte auch an SWICO-Sammelstellen abgegeben werden. Die Standorte dieser Sammelstellen finden Sie auf der Webseite www.swicorecycling.ch. |
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Grünabfuhr Was gehört in die Grünabfuhr?
Wann erfolgt die Grünabfuhr? Die Grünabfuhr erfolgt jeweils montags. Ausnahme: In den Monaten Januar und Februar sowie ab dem 8. Dezember 2025 wird die Grünabfuhr nur alle 14 Tage durchgeführt: 6. Januar / 20. Januar / 3. Februar / 17. Februar / 22. Dezember. Die Grünabfuhr an Ostermontag (21. April auf 23. April) und Pfingstmontag (09. Juni auf 11. Juni) wird jeweils auf den darauffolgenden Mittwoch verschoben. Kontakt: Clément Roger & Co., Gewerbestrasse 1, 4556 Aeschi - 079 340 25 18 / clement@besonet.ch |
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Häckseldienst Wenden Sie sich bitte an ein Fachunternehmen. |
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Haushaltkehricht / Sperrgut Jeweils Dienstags ab 06.30 Uhr Die Abfälle dürfen frühestens am Morgen des Abfuhrtages an den Strassen- bezw. Trottoirrand gestellt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass sie weder Fussgänger noch den Verkehr beeinträchtigen. Bei grösseren Ueberbauungen und Mehrfamilienhäusern kann die Umweltschutzkommission die Verwendung von Containern als Kehrichtsammelbehältnisse sowie Grüncontainer für die Grünabfuhr in genügender Anzahl vorschreiben. Pro Abfuhrtag werden pro Verursacher maximal 150 kg Sperrgut mitgenommen. Handelsübliche graue Container mit einem Fassungsvermögen von 240 Litern oder 800 Litern sind, sowie sie unmittelbar als Kehrichtbehältnisse dienen, pro Leerung mit einem 240 Liter bzw. 800 Liter Containerband zu versehen, andernfalls dürfen sie nur mit offiziellen KEBAG-Säcken oder privaten Gebinden mit den entsprechenden Gebührenmarken gefüllt werden. Es werden die offiziellen KEBAG-Säcke oder private Gebinde, die mit einer Bündel- oder Sperrgutmarke versehen sind, entsorgt. Diese dürfen ein Fassungsvermögen von bis zu 110 Liter, ein Höchstgewicht von 20 kg und eine Höchstlänge von 150 cm aufweisen. Der Vertrieb der KEBAG-Säcke, Bündelmarken sowie Sperrgutmarken und Containerbänder erfolgt durch die KEBAG über private Verkaufsstellen. Siedlungsabfälle, die nicht gemäss diesen Vorschriften oder in nicht technisch einwandfreien und sauberen Gebinden bereitstehen, werden von der Kehrichtabfuhr nicht mitgenommen. Hinzu kommt folgende Abfallgebühr (Grundgebühr pro Jahr):
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Karton Nur sauberer und unbeschichteter Karton. Beispiel: Flachkarton, Gemüsekarton, Graukarton, Karton und Kartonschachteln, Packpapier, Papiertragtaschen, Wellpappe |
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Kleidersammlung Tragbare, saubere Kleider und Haushaltswäsche, Vorhänge etc. in Sammelsäcke |
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Haushaltskunststoff Haushaltskunststoff: Der Kunststoff muss in gebührenpflichtigen Säcken abgegeben werden. Abgegeben werden dürfen Folien aller Art, Plastikflaschen aller Art, Plastikschalen, Becher, Töpfe und Behälter, Pflegeartikelverpackungen, Getränkekartons (z.B. Tetra Pak), Verpackungen aus Verbundstoffen mit einer dünnen Aluschicht. www.sammelsack.ch |
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Alu-Kapseln Kaffeekapseln aus Aluminium. |
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Sonderabfälle Die nächste Sammlung in Subingen findet am Samstag, 26. April 2025, von 08:00 bis 09:45 Uhr beim Werkhof, Gewerbestrasse 10c, 4553 Subingen statt. Die folgenden Stoffe und Materialien werden in kleinen Mengen gebührenfrei angenommen:
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Tierkadaversammelstelle Tote Tiere ab einem Körpergewicht von 10 kg dürfen nicht beerdigt werden. Sie müssen von Gesetzes wegen in einer Kadaversammelstelle (Konfiskatraum) entsorgt werden. Beim Konfiskatraum handelt es sich um einen gekühlten Raum, der zur Zwischenlagerung von Tierkadavern dient. Auf dem Areal der kenova/ZASE befindet sich eine solche Sammelstelle. Bitte beachten Sie, dass die toten Tiere durch Sie im Konfiskatraum in die Container gelegt werden müssen und dass keine Registrierung erfolgt. Öffnungszeiten Der Konfiskatraum ist täglich geöffnet (auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen). |
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Velosammlung Die Velosammlung findet am Mittwoch, 22. Oktober 2025, von 14:00 bis 16:00 Uhr beim Werkhof, Gewerbestrasse 10c, 4553 Subingen statt. |
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