Für die Benützung der Wasserversorgung wird aufgrund des Wasserkonsums eine wiederkehrende Benützungsgebühr erhoben. Die Gebühren können Sie dem Anhang zum Reglement über Grundeigentümerbeiträge- und gebühren entnehmen.
Rechnungsstellung: Auf Mitte Jahr wird eine Akontorechnung über 50 % der Verbrauchsmenge der letzten Rechnungsperiode erstellt. Die Schlussabrechnung erfolgt jeweils per Ende Jahr.
CHLOROTHALONIL und Abbauprodukte im Trinkwasser der Wasserversorgung Zweckverband äusseres Wasseramt?
Chlorothalonil ist ein Pestizid-Wirkstoff, der in Pflanzenschutzmitteln seit den 1970er Jahren gegen Pilzbefall als sogenanntes Fungizid zugelassen ist. Er wird v.a. im Getreide-, Gemüse-, Wein- und Zierpflanzenbau eingesetzt. Am 26. Juni 2019 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV auf der Basis einer Neubeurteilung befunden, dass es für Abbauprodukte von Chlorothalonil Hinweise für eine Gesundheitsgefährdung gibt. Neu gilt daher auch der tief angesetzte Höchstwert von 0,000‘000‘1 g/L (0,1 Mikrogramm pro Liter). Der Trinkwasser-Analysenbericht vom 17.9.2019 - bei der Brunnengenossenschaft - weist einen Wert von 0.43 ug/l pro Liter aus.
Chlorothalonil: Mitteilungen vom 23.9.2020
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