Dienstleistung Lebensthema |
Vorgehen |
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Anmeldung |
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen online via eUmzugCH oder persönlich bei der Einwohnerkontrolle Subingen an. Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizer/Innen sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.EU/EFTA-Staatsangehörige haben nach erfolgter Anmeldung zur Erfüllung der Meldepflicht den Original Ausländerausweis umgehend bei Einwohnerkontrolle Subingen einzureichen. Für Drittstaatsangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Zuzug möglich und sie haben nach erfolgter Anmeldung eine Kopie des Ausländerausweises bei der Einwohnerkontrolle Subingen einzureichen. Weitere Informationen zum eUmzug finden Sie unter folgendem Link: eUmzugCH-FAQ. Schweizerbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit: - Pass oder Identitätskarte
- Mietvertrag oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)
- Krankenversicherungs-Nachweis (Police oder Krankenkassenkarte)
- Familienausweis / Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
- Sorgerechtsvereinbarung (Falls sie minderjährige Kinder haben und geschieden oder getrennt sind)
- Fr. 10.-- AnmeldegebührAusländische Staatsbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit: - Pass
- Ausländerausweis oder Fremdenpolizeiliche Zusicherung oder Arbeitsvertrag
- Mietvertrag oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)
- Krankenversicherungs-Nachweis (Police oder Krankenkassenkarte)
- Familienausweis / Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
- Sorgerechtsvereinbarung (Falls sie minderjährige Kinder haben und geschieden oder getrennt sind)
- Fr. 10.-- Anmeldegebühr |
Abmeldung | Melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Subingen oder via eUmzugCH innerhalb 14 Tagen ab. Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizer/Innen sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann. Für Drittstaatangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich. Der Heimatschein von Schweizer/Innen wird direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt. Weitere Informationen zu eUmzug finden Sie unter folgendem Link: eUmzugCH-FAQ. Schweizerbürger/innen bringen bei persönlicher Abmeldung bitte folgende Unterlagen mit: - Schriften-Empfangsschein - Pass oder Identitätskarte - Mietnachweis Ausländische Staatsangehörige bringen bei persönlicher Abmeldung bitte folgende Unterlagen mit: - Pass - Ausländerausweis - Mietnachweis Wegzug ins Ausland Ein Wegzug ins Ausland kann nicht über eUmzugCH erfolgen. |
Abmeldung beim Sektionschef |
Das Kreiskommando Solothurn ist für die Gemeinde Subingen zuständig. Bitte wenden Sie sich an: Jan Lanz Sektionschef Hauptgasse 70 4509 Solothurn Tel. 032 627 27 63 E-Mail jan.lanz@vd.so.ch |
Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde Subingen |
Melden Sie uns Ihre Adressänderung innert 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Subingen oder online via eUmzugCH. Beachten Sie bitte, dass auch Umzüge innerhalb eines Gebäudes gemeldet werden müssen. EU/EFTA-Staatsangehörige haben nach erfolgter Adressänderung zur Erfüllung der Meldepflicht umgehend den Original Ausländerausweis bei der Einwohnerkontrolle Subingen einzureichen.Drittstaatangehörige haben nach erfolgter Adressänderung zur Erfüllung der Meldepflicht umgehend eine Kopie des Ausländerausweises bei der Einwohnerkontrolle Subingen einzureichen. Weitere Informationen zu eUmzug finden Sie unter folgendem Link: eUmzugCH.Schweizerbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit: - Pass oder Identitätskarte
- Mietvertrag oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)
Ausländische Staatsbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit: - Ausländerausweis
- Pass
- Mietvertrag oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)
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Abwasserentsorgung |
Wir sorgen durch Planung, Bau und Instandhaltung der Kanalisation dafür, dass das Abwasser aus den Haushaltungen und den Betrieben zur Abwasserreinigungsanlage ARA gelangt, wo es gereinigt wird. Die Finanzierung erfolgt über den Bezug von Kanalisationsanschlussgebühren bei Neu-/Um- und Anbauten sowie durch Klärgebühren. Falls Probleme betr. der Kanalisation Ihrer Liegenschaft auftreten, wenden Sie sich bitte an Bauverwaltung. |
Arbeitsamt | Bei Stellenverlust oder bei der Suche nach einer neuen Stelle melden Sie sich bitte beim RAV Solothurn Sandmattstrasse 2 4500 Solothurn Tel. 032 627 96 11 E-Mail: rav.solothurn@awa.so.ch |
Aufgabenhilfe | Mittagstisch mit Nachmittagsbetreuung und/oder Aufgabenhilfe für Kindergarten- und Schulkinder siehe unter www.wurzeli.ch |
Azeiger | Der Azeiger ist das öffentliche Publikationsorgan der Einwohnergemeinde Subingen. Er wird jeden Donnerstag durch Frau Dora Lüthi, Kriegstettenstrasse 12, Frau Karin Weiss, Hohfurenacker 4 und Frau Siegenthaler Jacqueline, Oeschstrasse 4 an jeden Haushalt verteilt. |
Bauen / Umbauen / Renovieren / Sanieren |
Die Bauverwaltung / Baukommission berät Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickelt das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Baubewilligung ab. Der Baukommission obliegen auch die Abnahme des Kanalisationsanschlusses sowie die Bauabnahme nach Bauvollendung. Die Baugesuchsformulare können Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung beziehen oder auf dieser Website ausfüllen, bzw. herunterladen (Formulare). Details zum Ablauf des Baugesuchsverfahrens können Sie hier ersehen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft. |
Beglaubigungen | Wenn Sie Ihre Unterschrift oder die Kopie eines Dokumentes beglaubigen lassen müssen, steht Ihnen unsere Gemeindeschreiberin oder der Gemeindepräsident auf der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. |
Bestattungen | Bei einem Todesfall melden Sie sich bitte betreffend der kirchlichen Bestattung beim römisch-katholischen Pfarramt oder beim reformierten Pfarramt in Subingen. Für die Formalitäten bezüglich Erdbestattung oder Urnengrab wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Subingen. Die Angehörigen werden gebeten, sich unverzüglich mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung und mit dem Familienbüchlein (Ausländer mit ihrem Pass) beim Zivilstandsamt des Bürgerortes der verstorbenen Person zu melden. Im Falle des Sterbeortes Subingen besteht die Möglichkeit, sich auf der Gemeindeverwaltung in Subingen oder direkt beim Zivilstandsamt Wasseramt zu melden. |
Betreibungsamt | Für die Gemeinde Subingen ist das Betreibungsamt Region Solothurn zuständig. Bei diesem können Sie Ihren Betreibungsauszug bestellen und den Stand der Betreibung erfahren. Betreibungsamt Region Solothurn Rötistrasse 4 4501 Solothurn Tel. 032 627 76 29 ba.so@fd.so.ch |
Biometrischer Pass Komibangebot Pass / ID-Karte |
Gesuche für einen Pass oder das Kombi-Angebot Pass+ID-Karte (IDK) können nicht mehr bei den Einwohnergemeinden gestellt werden. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
Wer nur eine Identitiätskarte benötigt, hat diese bei der Einwohnergemeinde zu beantragen (siehe unter "Identitätskarte") Weitere Infos unter www.schweizerpass.ch oder der Gratis Hotline 0800 820 008. |
Defibrillatoren | Ein Defibrillator, auch Schockgeber, oder im Fachjargon Defi, ist ein medizinisches Gerät und kann durch gezielte Stromstösse oder Herzrhythmusstörungen Vorhofflimmern und Vorhofflattern beenden. Dies verbessert die Chancen einer erfolgreichen Herz-Lungen-Wiederbelebung. Er ist äusserst einfach zu bedienen und selbsterklärend. In Subingen befinden sich an folgenden Standorten frei zugängliche Defibrillatoren:
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Einbürgerungsverfahren | Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Subingen erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatszugehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Bitte wenden Sie sich hierfür an die Bürgergemeinde Subingen. |
Elektrizitätsversorgung | Die Regio Energie Solothurn versorgt ab 1.1.2022 alle Haushalte und die zahlreichen Gewerbe- und Industriebetriebe auf dem Gemeindegebiet von Subingen mit elektrischem Strom. Bei Störungen oder Stromausfall wenden Sie sich bitte ab 1.1.2022 unter Tel. 032 626 94 94 oder Tel 032 622 47 61 (24/7-Pikettdienst) an die Regio Energie Solothurn. Bitte wenden Sie sich bei Störungen oder Stromausfall bis 31.12.2021 an den Pikettdienst der AEK, welcher unter der Nummer 032 622 12 32 erreichbar ist. |
Erdgasversorgung | Bei Fragen im Zusammenhang mit der Gasversorgung wenden Sie sich bitte an die Regio Energie in Solothurn. |
Ergänzungsleistungen | Wenn die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes reichen, richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Bitte wenden Sie sich hierfür an den Sozialdienst Wasseramt Ausserfeldweg 1 4528 Zuchwil Tel. 032 681 74 00 Info@sd-wasseramt.ch www.sd-wasseramt.ch |
Festbänke | Festbänke können für private oder geschäftliche Anlässe gegen eine Gebühr gemietet werden. Eine Bank kostet CHF 20.00, jede weitere zusätzliche Bank CHF 10.00. Die Reservation und die Bezahlung des Mietbetrages (im Voraus) haben am Schalter der Gemeindeverwaltung zu erfolgen. Die Festbänke werden angeliefert und abgeholt. |
Feuerungskontrolle / Holzfeuerungskontrolle |
Am 1. Juli 2018 tritt die neue Luftreinhalteverordnung (LRV-SO 812.41) des Kantons Solothurn in Kraft. Damit ändern die Abläufe und Bestimmungen für die Feuerungskontrolle, für die Einwohnergemeinden und die Hauseigentümer (Anlageinhaber). Neu erhalten die Anlageinhaber mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Sie sind künftig verpflichtet, die Feuerungskontrolle ihrer Anlage fristgerecht zu organisieren, dürfen dazu die zugelassene Fachperson aber selber bestimmen. Zugelassen sind jene Fachpersonen, die alle Ausbildungsmodule des Bundesamts für Umwelt (BAFU) erfolgreich abgeschlossen haben. Das Amt für Umwelt (AfU) veröffentlicht im Internet dazu eine Zulassungsliste: (www.so.ch/feuerungskontrolle). Gemäss der neuen Gesetzgebung obliegt die Feuerungskontrolle dem Bau- und Justizdepartement (BJD), vertreten durch das Amt für Umwelt (AfU). Mit den neuen Bestimmungen ändert auch der Ablauf der Feuerungskontrolle, der ab 1. Juli 2018 wie folgt aussieht:
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Feuerwehr | Bei Fragen im Zusammenhang mit der Feuerwehr wenden Sie sich bitte an den Kommandanten der Feuerwehr: Herrn Praveen Wyss Brunnackerweg 8 Tel. 079 661 11 25 Feuerwehr Subingen |
Friedensrichter | Friedensrichter in Subingen: Herr Daniel Ingold Grubenacker 1 Tel. 079 473 77 06 Der Friedensrichter amtet sowohl im Zivil- wie auch im Strafwesen und zwar als urteilender Richter und als Sühnerichter. Zuständigkeit des Friedensrichters I. Zivilsachen (ab 2011 inkl. Arbeitsrecht) Als urteilender Richter:
Schlichtungsbegehren können mit einem persönlichen Schreiben oder dem offiziellen Formular Schlichtungsgesuch beim Friedensrichter gestellt werden. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten findet das Formular Schlichtungsgesuch in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten Anwendung. Falls Sie die Formular nicht durch Anklicken des Links öffnen können, speichern Sie die PDF-Dokumente vor dem Öffnen ab. Gehen Sie dazu folgendermassen vor: 1. Platzieren Sie den Cursor auf dem Link 2. Drücken Sie die rechte Maustaste 3. Wählen Sie im Kontextmenü die Option "Ziel speichern unter..." 4. Speichern Sie die Datei lokal ab 5. Öffnen Sie die Datei vom gewählten Speicherort aus. II. Strafsachen Als urteilender Richter:
Männliche Bezeichnungen gelten auch für Frauen. |
Gas | Siehe Erdgasversorgung |
Heimatausweis/ Handlungsfähigkeits- ausweis |
Für den Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde erhalten Sie bei der Einwohnerkontrolle gegen eine Gebühr von CHF 20.00 einen Heimatausweis. Ebenfalls gegen eine Gebühr von CHF 20.00 werden Handlungsfähigkeitsausweise ausgestellt. |
Hochzeit | Siehe Ziviltrauungen |
Hundewesen / Hundesteuer | Merkblatt zur Hundehaltung und Hundesteuer Als Hundehalter/in sind Sie verpflichtet, neu erworbene Hunde spätestens ab dem dritten Lebensmonat bei der Einwohnerkontrolle Subingen anzumelden. Seit dem Jahr 2006 gilt in der ganzen Schweiz eine nationale Kennzeichnungspflicht für Hunde. Das heisst jeder Hund muss durch einen Tierarzt mit einem Chip versehen und in einer zentralen Datenbank (Amicus.ch) registriert werden. Bitte nehmen Sie für die Anmeldung Ihres Hundes den Heimtier- oder den Impfpass mit. Als Gemeinde führen wir das kommunale Hunderegister. Deshalb ist es wichtig, dass Sie uns die Weitergabe oder den Tod Ihres Hundes innert 14 Tagen melden. Hundesteuer: Hundesteuer Gemeinde: Fr. 80.00 Abgabe Kanton SO: Fr. 0.00 (Ab 2024 wird die Kontrollzeichengebühr von Fr 40.00 nicht mehr eingezogen) Die Gebühr für die Hundesteuer wird mittels Rechnungsstellung im Monat April des laufenden Jahres eingezogen. Die Daten für die fällige Hundesteuer werden jedes Jahr im Azeiger veröffentlicht. |
Identitätskarte | Wer eine Identitiätskarte IDK (ohne Pass) benötigt, muss diese bei der Einwohnergemeinde beantragen. Bitte denken Sie rechtzeitig an die Beantragung Ihrer IDK, da mit einer Bearbeitungszeit von ca. 10 Arbeitstagen zu rechnen ist. Jede Person muss für die Beantragung einer IDK persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung vorsprechen. Minderjährige sowie bevormundete Personen in Begleitung des gesetzlichen Vertreters (eigene IDK mitbringen). Für die Beantragung einer IDK ist folgendes mitzunehmen:
- Personen ab 18 Jahren: 10 Jahre - Kinder und Jugendliche von 3-18 Jahren: 5 Jahre - Kinder bis 3 Jahre: 3 Jahre Anforderung Foto |
Jagdaufsicht | Jagdaufseher Revier 20 - Utz Pascal, Bahnhofstrasse 18, 4553 Subingen Tel. 079 407 40 02 - Schnider Markus, Inkwilerstrasse 9, 4553 Suibingen Tel. 032 614 26 47 oder 079 437 62 25 |
Kabelfernsehen | Bei Fragen betreffend Kabelfernsehen wenden Sie sich bitte an die GA Weissenstein GmbH Weissensteinstrasse 5 4503 Solothurn Tel. 032 942 94 29 info@ga-weissenstein.ch www.ga-weissenstein.ch |
Kaminfeger | Manuel Rüfenacht Venusweg 7 4500 Solothurn Tel. 032 622 93 72 Manuel Rüfenacht |
Mittagstisch | Mittagstisch mit Nachmittagsbetreuung und/oder Aufgabenhilfe für Kindergarten- und Schulkinder siehe unter www.wurzeli.ch |
Mütter- / Väterberatung | Die Mütter- und Väterberatung ist eine Dienstleistung im sozial-und präventivmedizinischen Bereich und wird in der Schweiz flächendeckend angeboten. Die Mütter- und Väterberatung
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Mütterhilfe Solothurn | Wenn Familien mit Wohnsitz im Kanton Solothurn unvermittelt in finanzielle Not geraten, kann die Kantonale Mütterhilfe mit einem Beitrag helfen. Sie gewährt Beiträge an Familien in schwierigen finanziellen Situationen. Die entstanden sind durch Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Mutterschaft, ärztliche - und zahnärztliche Behandlungen sowie für Anschaffungen von Kinderausstattung oder für eine Weiter- oder Zusatzausbildung. Für Schuldensanierung werden keine Beiträge gesprochen. Weitere Information unter Mütterhilfe Solothurn |
Pass | Siehe unter Biometrischer Pass |
Publikationen | Sie können unsere Publikationen von unserer Website downloaden oder - falls noch verfügbar - auf der Verwaltung beziehen. |
Reglemente | Sie können die meisten Reglemente von unserer Website downloaden der auf der Verwaltung beziehen. |
Schlüsselverwaltung | Kommissions- und Vereinsmitglieder, welche begründet einen Schlüssel der Schliessanlage Subingen benötigen oder welche einen Schlüssel zurückgeben möchten, melden sich bitte an unserem Schalter. |
Sozialversicherungen | Bitte wenden Sie sich für alle Sozialversicherungsfragen an den Sozialdienst Wasseramt Ost 4552 Derendingen Tel. 032 681 32 20 Ab 1.10.2022: Sozialdienst Wasseramt Ausserfeldweg 1 45285 Zuchwil Tel. 032 681 74 00 www.sd-wasseramt.ch |
Spitex | Spitex Wasseramt Hauptstrasse 60 4566 Kriegstetten Tel. 032 / 675 60 30 Fax 032 / 675 61 55 Website: www.spitex-wasseramt.ch/ E-Mail: info@spitex-wasseramt.ch |
Steuern - Auskünfte | Die Finanzverwaltung erteilt Ihnen gerne Auskunft über sämtliche Belange rund um die Gemeindesteuern sowie über die Grundsteuern. Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend. Sollte Ihnen die termingerechte Steuerzahlung nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte mit einem schriftlichen Stundungsgesuch an uns. Wir werden Ihnen daraufhin die entsprechenden Einzahlungsscheine zustellen. |
Strafregisterauszug | Strafregisterauszüge können Sie an jeder Poststelle oder über www.strafregister.admin.ch bestellen. Weitere Information ersehen Sie auf der Website des Bundes |
Strom | Siehe Elektrizitätsversorgung |
Todesfall | Siehe Bestattungen |
Umzug innerhalb der Gemeinde |
Siehe Adressänderung |
Waldhaus der Bürgergemeinde |
Die Gemeindeverwaltung nimmt die Reservationen für das Waldhaus der Bürgergemeinde Subingen entgegen. Sie können die Buchung auch direkt hier vornehmen. * Die Mietkosten für das Waldhaus betragen CHF 200.00, für das Waldhaus mit Festzelt (möglich von 1. Mai bis 30. September) CHF 400.00. Das Waldhaus bietet Platz für max. 40 Personen, mit Festzelt für ca. 150 Personen. Nach erfolgter Reservation senden wir Ihnen die entsprechenden Dokumente für die schriftliche Anmeldung zu. * Änderungen vorbehalten |
Wegzug | Siehe Abmeldung |
Wasserversorgung | Die Wasserhärte beträgt in Subingen 26.0 französische Härtegrade. Die halbjährlich vorgenommenen Wasseruntersuchungen bestätigen bakteriologisch und chemisch einwandfreies Trinkwasser. Für Fragen betreffend der Wasserversorgung wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung Subingen. |
Wohnsitzbescheinigung | Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbescheinigung gegen eine Entrichtung von einer Gebühr von CHF 20.00 direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung beziehen. |
Zivilstandsausweise | Benötigen Sie für die Ziviltrauung oder im Verkehr mit Behörden oder Versicherungen zivilstandsamtliche Papiere? Bitte wenden Sie sich hierzu an das für Ihren Bürgerort zuständige Zivilstandesamt. |
Ziviltrauungen |
Sie beabsichtigen, nächstens zu heiraten? Bitte melden Sie sich frühzeitig auf dem Zivilstandsamt Solothurn Patriotenweg 9 Postfach 157 4502 Solothurn Tel. 032 627 23 81 E-Mail: za.so@vd.so.ch |